Das BVGD-Zertifikat nach DIN EN-Richtlinien -
Europäischer Standard in der Gästeführer-Ausbildung

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Um Qualität auf hohem Niveau zu gewährleisten und den europäischen Bestimmungen auf Freizügigkeit in der Berufsausübung zu entsprechen, wurde in der EU ein Standard für Gästeführerausbildungen entwickelt. Die seit 2008 vorliegenden Ausbildungsrichtlinien des BVGD entsprechen diesem Standard (EN 15565).

Für das BVGD-Zertifikat können sich alle Gästeführer (Naturparkführer, Wanderführer, Stadtführer, Weinerlebnisführer etc.) qualifizieren. Alle vom BVGD zertifizierten Gästeführer erhalten einen Qualifizierungsausweis. Träger der Qualifizierung und prüfende Stelle ist der Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. Er arbeitet mit Ausbildungsträgern wie Institutionen der Erwachsenenbildung oder tourismuswirtschaftlichen Organisationen auf kommunaler und regionaler Ebene zusammen.

Wichtige Hinweise:

Wir weisen darauf hin, dass eine Begutachtung eingereichter Zertifizierungsunterlagen nur erfolgen kann, wenn

  • zuvor eine Anmeldung der Zertifizierung bei der Geschäftsstelle stattgefunden hat. Dies gilt auch für Einzelfallprüfungen.
  • der Zertifizierungsprozess des Antragstellers über den Veranstalter/Verein durchgehend von der Kommission für Berufliche Bildung (KBB) betreut wurde.
  • die Originalformulare des BVGD (Anträge I-III) verwendet werden.
  • die Unterlagen vollständig sind (dazu gehören auch die Belege einer bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfung im Bereich Gästeführung; außerdem der Beleg über die bestandene praktische Prüfung im Beisein des BVGD).
  • der örtliche Verein/Veranstalter die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und den Unterlagen ein entsprechendes Bestätigungsschreiben beigelegt hat.
  • die Vereine/Veranstalter die Unterlagen der zur Zertifizierung angemeldeten Mitglieder rechtzeitig und zu den vorgesehenen Abgabeterminen einreichen.

Einzelfallprüfungen sind nur in Ausnahmefällen und gegen eine gesonderte Bearbeitungsgebühr möglich.

Die Kommission für Berufliche Bildung (KBB) bittet die Mitglieder um die Beachtung der Antragsfristen für das Zertifikat DIN EN.
Die Vereine werden aufgefordert, die Zertifikats-Unterlagen ihrer Mitglieder jeweils zum 15. Januar, zum 15. Mai oder zum 15. September bei der BVGD-Geschäftsstelle einzureichen.

Nach diesen Terminen beginnt jeweils die Prüfung der neu eingereichten Unterlagen durch die Kommission. Diese wird dann in der Regel innerhalb von drei Monaten mit der Ausstellung des Zertifikats abgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die eingereichten Anträge vollständig und korrekt sind. Zwischenzeitlich eingehende Anträge werden jeweils mit Beginn des nächsten Termins bearbeitet.

Folgende Quellen bieten einen Überblick über das BVGD-Qualifizierungs-Modell:

  • Kurzinformation des Verbands zum Download:
    BVGD-Quali-Faltblatt 2020
  • Handbuch Gästeführer-Qualifizierung. BVGD-Qualifizierung nach europäischem Standard DIN EN 15565 (ausführliche Informationen zur modularisierten Ausbildung, zur Organisation, etc.). Als kostenpflichtige Broschüre über die Geschäftsstelle des Verbands zu erwerben.

BVGD - Gute Aus- und Weiterbildung als Grundlage für qualifizierte Gästeführungen (Foto: Coloures-pic/Fotolia)

Wenn Sie in Ihrem Verein die DIN EN - Zertifizierung angehen möchten, können Sie auch ein Mitglied der Kommission für Berufliche Bildung (KBB) für einen Termin zur "KBB-Roadshow" bei sich vor Ort anfragen.

Die KBB-Roadshow ist eine neue, gut verständliche und lebendige Präsentation, die einführende Informationen zur Zertifizierung vermittelt. Durch sie zeigen die KBB-Mitglieder, warum es sinnvoll ist, die höchste Stufe des BVGD-Qualifizierungssystems zu erreichen. Dabei werden konkrete Wege und Hilfsmöglichkeiten für die effiziente Gestaltung aufgezeigt. So kann der "Funken überspringen" und eventuell der letzte Anstoß für Ihre Entscheidung gegeben werden. Für Mitgliedsvereine des Bundesverbands ist eine solche Veranstaltung kostenfrei.

Terminanfrage bei der KBB unter qualifizierung@bvgd.org.