| BVGD-Versicherungen |
Versicherungen
– Haftpflichtversicherung
inkl. Schlüsselverlustrisiko
– Vermögensschadensversicherung
– Vermittlung einer 24-Stunden-Unfallversicherung
zu günstigen Konditionen durch Gruppenvertrag
Haftpflichtversicherung für alle BVGD-Mitglieder
Der Volksmund weiß: „Aus Schaden wird man klug“ – er verheimlicht uns aber, dass man aus Schäden auch arm werden kann! Insofern ist es immer sinnvoll, möglichen Schäden mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung zu begegnen. Diese Haftpflichtversicherung muss regelmäßig selbst abgeschlossen werden, wenn Gästeführer selbständig tätig sind, da diese grundsätzlich nicht über die Kommunen versichert sind.
Deshalb hat der BVGD für seine Mitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in der sie während ihrer Tätigkeit als Gästeführer versichert sind. Der Beitrag zu dieser Versicherung ist bereits im BVGDMitgliedsbeitrag enthalten; ab der Zahlung dieses Beitrags und der namentlichen Nennung eines Mitglieds bei der BVGD-Geschäftsstelle besteht der Versicherungsschutz.
Im Rahmen der Deckungssummen schützt diese Haftpflichtversicherung den jeweiligen Gästeführer vor Ansprüchen Dritter, wenn er in Ausübung der Gästeführertätigkeit einen Schaden schuldhaft verursacht hat. Sollte der Anspruch unberechtigt sein, so wird der Haftpflichtversicherer auf seine Kosten den Schaden zurückweisen (Rechtsschutzfunktion).
Die Haftpflichtversicherung deckt folgende Schäden
Die Gesamtleistung für Personen- und Sachschäden sowie für die Zusatzdeckung für Nutzer von Internet-Technologie ist im Laufe des Versicherungsjahres (= Kalenderjahr) auf das Zweifache der genannten Summen beschränkt.
Nicht gedeckt sind u.a. Veranstalterrisiken und Diebstahl!
Bestandteile des Versicherungsvertrags sind
Die Versicherungsbedingungen können von BVGD-Mitgliedern im passwortgeschützten Bereich unter "Service & Information / Informationen des BVGD auf einen Blick / Rund um die BVGD-Haftpflichtversicherung" eingesehen werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass alle passwortgeschützten Dateien nur für BVGD-Mitglieder bestimmt sind und eine Weitergabe an Dritte unzulässig ist.
Alle Schadensangelegenheiten bitte umgehend der BVGD-Geschäftsstelle mitteilen.
Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V.
Gustav-Adolf-Str. 33
90439 Nürnberg
Fon: 0911 - 65 64 675
Fax: 0911 - 65 64 746
info@bvgd.org
www.bvgd.de
Nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) muss jeder Gästeführer, der durch die BVGD-Gruppenversicherung Versicherungsschutz genießt, in geeigneter Form auf diese Versicherung hinweisen. Mehr zur DL-InfoV unter "Service & Information / Informationen des BVGD auf einen Blick".
Hinweis nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV: Die Haftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Generali Versicherung AG, 81731 München - räumlicher Geltungsbereich: weltweit.
Vermögensschadensversicherung für alle BVGD-Mitglieder
Zusätzlich zu der reinen Haftpflichtversicherung besteht für BVGD-Mitglieder auch eine Vermögensschadensversicherung, deren Beitrag ebenfalls bereits im BVGD-Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
Es gilt folgender Versicherungsschutz
24-Stunden-Unfall-Versicherung für BVGD-Mitglieder und Angehörige
Die für Mitglieder des BVGD e.V. und deren Angehörige separat abschließbare 24-Stunden-Unfallversicherung bietet zu einem günstigen Gruppentarif weltweiten Unfallschutz rund um die Uhr.
| Auf einen Blick | Versicherungsleistungen des "kleinen Pakets" | Versicherungsleistungen des "großen Pakets" |
| Invalidität 50% | 51.130,- € | 102.259, € |
| Vollinvalidität | 153.390,- € | 306.777,- € |
| Tod | 5.113.- € | 10.226,- € |
| Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld pro Tag | 15,34 € | 51,13 € |
| Bergungskosten | 5.113,- € | 5.113,- € |
| Kurbeihilfe | 1.790.- € | 1.790,- € |
| Kosmetische Operationen | 2.557.- € | 2.557,- € |
| Jahresprämie inkl.19 % Versicherungssteuer | 41,81 € | 93,63 € |

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