EU-Binnenmarkt

Kernforderungen des BVGD an die Tourismuspolitik

1. Die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes

  • Wir unterstützen die Anstrengungen, den europäischen Binnenmarkt durch einheitliche Regelungen, auch im Bereich der Dienstleistungen, auszugestalten. Öffnung und Vereinheitlichung dürfen jedoch nicht auf Kosten der Qualität gehen.
  • Die geltenden europäischen Standards EN 13389 (Terminologie) und EN 15565 (Qualifikation) müssen in allen beruflichen Regelungen im europäischen Bereich beachtet werden. Dies gilt für einen europaweiten Berufsausweis, der aus Sicht des BVGD nicht erforderlich ist, genauso wie für die Vergabe von Fördermitteln der EU. Der Binnenmarkt darf nicht zur Minderung der Qualitätsanforderungen führen.
  • Es ist erforderlich, die grenzüberschreitende Tätigkeit zu erleichtern. Dies ist bereits ohne neue Instrumente (z. B. Berufsausweis) möglich, wenn die bestehenden Standards beachtet werden, nämlich:

– keine Vermischung verschiedener Tätigkeiten (Gästeführer, Reiseleiter, Escort)

– Mindestanforderungen an die Ausbildung gemäß EN 15565