Verbraucherschutz

Kernforderungen des BVGD an die Tourismuspolitik

3. Verbraucherschutz

  • Es bedarf keiner zusätzlichen Regelung oder Bürokratie, wenn alle bestehenden Regelungen beachtet und durchgesetzt würden:
  • Keine öffentliche Förderung von regionalen Gästeführer-Ausbildungen, die nicht dem Standard DIN EN 15565 entsprechen.
  • Aktive Unterstützung der Qualitätskriterien nach DIN EN 15565, auf die sich die Branche europaweit geeinigt hat