Kernforderungen des BVGD an die Tourismuspolitik
3. Verbraucherschutz
- Es bedarf keiner zusätzlichen Regelung oder Bürokratie, wenn alle bestehenden Regelungen beachtet und durchgesetzt würden:
- Keine öffentliche Förderung von regionalen Gästeführer-Ausbildungen, die nicht dem Standard DIN EN 15565 entsprechen.
- Aktive Unterstützung der Qualitätskriterien nach DIN EN 15565, auf die sich die Branche europaweit geeinigt hat