BVGD-Mitglieds- und Qualifizierungsausweis

Der BVGD-Mitglieds- und Qualifizierungsausweis als Signal für Kompetenz + Qualität
Gut ausgebildete Gästeführer sind professionelle Dienstleister im Tourismus und gleichzeitig Repräsentanten ihrer Städte und Regionen. Da der Beruf des Gästeführers in Deutschland nicht staatlich geregelt ist, hat der BVGD als Berufsverband einen einheitlich hohen Standard geschaffen, der mit Zertifikat und Qualitätssiegel dokumentiert wird. Bundesweit trägt ein erheblicher Teil der im BVGD organisierten Gästeführer Button und Ausweis, die dem Kunden signalisieren: „Dies ist ein besonders qualifizierter Gästeführer!“
Das Drei-Sterne-System der BVGD-Qualifizierung für Gästeführer
+++Wichtig+++Der BVGD-Mitglieds- und Qualifizierungsausweis ersetzt die Kultur-Karte für BVGD-Partnermuseen+++Wichtig+++
Mehr als 400 Museen und Institutionen gewähren Mitgliedern des BVGD freien oder ermäßigten Eintritt zu Studienzwecken. Im Gegenzug erhalten die Kooperationspartner die Möglichkeit, sich im BVGD-Mitteilungsblatt CICERONE ausführlich zu präsentieren. Eine steigende Zahl von Einrichtungen in den europäischen Nachbarländern und weltweit akzeptiert den BVGD-Ausweis ebenfalls und gewährt Vergünstigungen. Die Information, die die Kulturkarte kennzeichnete, dass es sich bei dem Inhaber um eine/n qualifizierte/n Gästeführer/in handelt, verbunden mit der Bitte um ermäßigten/freien Eintritt, können die BVGD-Mitglieder weiterhin bei Museen vorzeigen. Im Mitgliedsbereich der BVGD-Webseite unter „Rundmail 20220112“ können Sie sich ein entsprechendes Anschreiben des BVGD herunterladen. Dieses Anschreiben gilt in Verbindung mit dem BVGD-Mitglieds- und Qualifizierungsausweis.
Fragen und Antworten zum BVGD-Mitglieds-und Qualifizierungsausweis