Recht-, Steuer- und Versicherungsfragen für selbständige Gästeführer
Gästeführer in Deutschland sind in der Regel selbständig und freiberuflich tätig. Insofern müssen sie selbst für die ordnungsgemäße Abwicklung ihrer Geschäfte, die Versteuerung ihres Einkommens und ihre sozialversicherungsrechtliche Absicherung sorgen. Hier steht der BVGD seinen Mitgliedern beratend zur Seite.
Weitere Informationen nur für BVGD-Mitglieder im passwortgeschützten Bereich Mitgliederinfo.
VERSICHERUNGEN
Der BVGD bietet zur Absicherung seiner Mitglieder ein umfassendes Versicherungspaket. Kern des Schutzes ist eine umfangreiche Berufshaftpflichtversicherung, die automatisch für alle im BVGD organisierten Gästeführer greift und neben den Personen- und Sachschäden auch Umweltschäden deckt. Eine Vermögensschadens- und eine Schlüsselversicherung gehören ebenfalls zum Leistungsumfang.
VERTRAGSVORLAGEN
Touristinformationen, Incoming-Büros und Verkehrsämter sind häufige Vertragspartner der Gästeführer. Der BVGD hat Vorlagen für schriftliche Verträge entwickelt – als Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Damit sichern sich die Vertragspartner rechtlich ab und die selbständige Tätigkeit der Gästeführer ist gewährleistet. Weitere Inhalte sind die Definition der Vertragsarten und Vertragspartner sowie die Abgrenzung der Leistungen von Gästeführern und Tourismusstellen. Zudem werden Zahlungsvorgänge und Haftungsfragen geregelt.
Der BVGD stellt allen Partnern im Tourismus zwei unterschiedliche Vertragstypen zum Download zur Verfügung. In der praktischen Arbeit können beide relevant werden, sollten aber immer an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
- Die Tourismusstelle als Auftraggeber beauftragt den Gästeführer unmittelbar mit der Durchführung z.B. eines Stadtrundgangs oder einer Stadtrundfahrt.
- Die Tourismusstelle als Vermittler wird vom Gästeführer beauftragt, ihm Führungsaufträge zu vermitteln.
BVGD Vertragsvorlagen (zwei Versionen, unkommentiert)
BVGD Vertragsvorlagen (zwei Versionen, kommentiert, nur für Mitglieder)
STEUERN, AGB UND RECHNUNGSSTELLUNG
Gästeführer sind in der Regel selbständig und freiberuflich tätig. Um seinen Mitgliedern den Weg durch den Paragrafendschungel zu erleichtern, hat der BVGD diverse Broschüren erarbeitet. Sie können gegen eine Gebühr über die Geschäftsstelle erworben werden.
- Der selbständige Gästeführer – Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der selbständige Gästeführer – Erfordernisse einer korrekten Rechnungsstellung
RSV-SEMINARE
Im Kontext der Qualitätssicherung hat der BVGD ein Spezialseminar zum Thema „Recht, Steuern und Versicherung“ entwickelt. Diese Schulungen wurden nahezu flächendeckend von den BVGD-Mitgliedern in Deutschland veranstaltet und absolviert.
Hier finden Sie Antworten unserer Vorstandsmitglieder auf relevante Fragen im Zusammenhang mit der Gästeführertätigkeit: