Definition Gästeführer

BVGD im Klartext - Was ist und macht ein "Gästeführer"?

„Übrigens ist mir alles verhasst, was mich bloß belehrt, ohne meine Tätigkeit zu vermehren oder unmittelbar zu beleben.“

So hat Johann Wolfgang von Goethe 1798 in einem Brief an Schiller elegant zusammengefasst, was aus seiner Sicht einen idealen „Cicerone“ ausmacht – so hieß der Beruf des Gästeführers damals noch.

Gästeführer können als Stadtführer, Landschaftsführer, Park- und Wanderführer, Weinführer, Limesführer, Museumsführer, Dom- und Kirchenführer arbeiten. Sie verstehen sich als Botschafter ihrer Region, sind Experten für Kunst, Geschichte und Architektur,  interpretieren Kulturen und Mentalitäten, sind Spurenleser der historischen und gegenwärtigen Topographie und Ratgeber in allen touristischen Lebenslagen.

Gute Gästeführer agieren mit Sinn, Herz und Verstand. Sie sind Allrounder und Spezialisten zugleich und oft der erste und einzige Ansprechpartner in der besuchten Stadt oder Landschaft. Ihr oberstes Ziel: Den Besuch des Gastes zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen – mit Wissen, Begeisterung und Persönlichkeit!

In Deutschland lautet der korrekte Begriff für diesen Beruf „Gästeführer“ (Engl. = tourist guide). Damit sind qualifiziert ausgebildete und selbständig tätige Gästeführer im touristischen Incoming-Markt gemeint.

Das Committee for European Standardization (CEN) der EU hat eine für alle Mitgliedsländer verbindliche Terminologie festgelegt, die den Gästeführer als regionalspezifischen Experten bezeichnet. Somit grenzt sie diesen Beruf deutlich ab von den Berufen des Reiseleiters (Engl. = tour manager) und des Reisebegleiters (Engl. = tour escort). Die offizielle Definition des CEN lautet:

„Gäste-/Fremdenführer: Person, die Besucher in der Sprache ihrer Wahl führt und das kulturelle und natürliche Erbe eines Gebiets erläutert, und normalerweise über eine gebietsspezifische Qualifikation verfügt, die üblicherweise von der zuständigen Behörde ausgegeben und/oder anerkannt wird.“

Zur Abgrenzung: Ausführliche Definition Gästeführer / Reiseleiter / Reisebegleiter nach europäischem Standard EN 13809:2003

Auf dieser Bestimmung aufbauend entwickelte das CEN auch Anforderungen an Ausbildungssysteme für Gästeführer. Diese Norm – in Deutschland DIN EN 15565 – ist Grundlage der für das BVGD-Ausbildungsmodell. Sie ist auf europäischer und deutscher Ebene die einzige verbindliche Übereinkunft zu Kriterien einer qualifizierten Berufsausbildung für Gästeführer.