"BVGD-Fortbildungszertifikat" wird von europäischer Norm abgelöst
Die europaweit gültige Dienstleistungsnorm EN 15565 für die Ausbildung von Gästeführern hat die Qualifizierung nach dem früheren „BVGD-Fortbildungszertifikat“ abgelöst, aber nicht „ungültig“ gemacht. Das letzte „BVGD-Fortbildungszertifikat“ wurde im Juni 2011 ausgegeben und weist nach wie vor auf einen hohen Ausbildungsstandard von Gästeführern hin. Mit mehr als 1.100 Absolventen war es das am weitesten verbreitete Bildungszertifikat bei Gästeführerschulungen in Deutschland.
Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikats durch den BVGD waren der Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung und der ständigen Fortbildung, die Teilnahme an Seminaren zur rechtlichen und sozialen Absicherung (RSV) sowie zu Methodik / Didaktik / soziale Kompetenz (MDK) und eine abschließende Prüfung. Bei erfolgreichem Abschluss gab es eine Urkunde und den abgebildeten Zertifikatsbutton des BVGD. Dieses „BVGD-Fortbildungszertifikat“ wird durch zwei Sterne auf dem BVGD-Qualifizierungsausweis kenntlich gemacht.
Die Stufen des aktuellen BVGD-Ausbildungsmodells entnehmen Sie hier