Der BVGD-Mitglieds- und Qualifizierungsausweis - Signal für Kompetenz und Qualität als Gästeführer

Damit qualitätsbewusste Kunden und Reiseveranstalter einen qualifizierten Gästeführer / Tourist Guide sofort erkennen können, stellt der BVGD seinen Mitgliedern Qualifizierungsausweise nach einem Drei-Sterne-System aus. Sie sind jeweils drei Jahre gültig und setzen regelmäßige und kontinuierliche Fortbildung voraus. Nachweis und Kontrolle erfolgen über die BVGD-Mitgliedsvereine. Bei Aufnahme in den BVGD haben sie sich zur Fortbildung verpflichtet.

Die Kommission für Berufliche Bildung (KBB) des BVGD gibt die Anforderungen vor, die für die Vergabe von ein bis drei Sternen auf dem Qualifizierungsausweis erfüllt sein müssen.

Hier ein Muster des Ausweises, den ausschließlich Mitglieder von BVGD Vereinen zu führen berechtigt sind:

Die Basis für die Vergabe des ersten Sterns auf dem Ausweis ist eine bei einer offiziellen Organisation absolvierte Gästeführer-Grundschulung. Sie sollte alle Bereiche, die in den BVGD-Richtlinien vorgegeben sind, umfassen. Neben orts- und gebietsspezifischen Kenntnissen vermittelt sie auch auch methodisches und didaktisches Wissen sowie praktische Führungsfertigkeiten. Eine konkrete Stundenvorgabe erfolgt hier nicht, eine Orientierung an der Grundschulung nach BVGD-Richtlinien (Modul A) wird aber empfohlen.

Für die Vergabe des zweiten Sterns auf dem Ausweis sind weitere berufliche Qualifikationen erforderlich. Bis Mitte 2011 führten verbandsinterne Maßnahmen zum „BVGD-Fortbildungszertifikat“, das mit einem entsprechenden Button und zwei Sternen auf dem Qualifizierungsausweis erkennbar gemacht wird.
Nach Auslaufen des bisherigen Fortbildungszertifikats müssen heute folgende Kriterien für zwei Sterne erfüllt sein:

  1. Nachweis einer regionalen Grundschulung am Ort der Gästeführer-Tätigkeit (Vergleiche Vergabe des ersten Sterns)

  2. Nachweis über Teilnahme an zwei für das DIN EN-Zertifikat geforderten Kompaktseminaren

  3. Nachweis über Teilnahme an einer Schulung zum Thema „Personen mit besonderen Bedürfnissen“ (mindestens zweistündig und nicht älter als zehn Jahre)

  4. Nachweis über Teilnahme an je einer Schulung zum Thema „Wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus“ sowie „Rechtsbeziehungen zwischen Gästeführer, Gast und Tourismusstelle“ (jeweils mindestens zweistündig und nicht älter als zehn Jahre)

Wenn der Mitgliedsverein die Unterlagen geprüft hat, reicht er sie gesammelt beim BVGD ein.

Logo_DINEN

Die Vergabe des dritten Sterns auf dem Qualifizierungsausweis des BVGD erfolgt nach dem Erwerb des BVGD-Zertifikats gemäß europäischer Norm DIN EN 15565.
Diese seit 2008 bestehende Norm ist der europaweit gültige Ausbildungs-Standard für Gästeführer/Tourist Guides und innerhalb des BVGD das höchste Qualifizierungsniveau. Die danach ausgebildeten Gästeführer sind berechtigt, den rechts stehen Button als zertifizierter Guide zu tragen und damit zu werben.

Nähere Informationen zu den Kriterien des Drei-Sterne-Systems entnehmen Sie bitte dem Handbuch Gästeführer-Qualifizierung – BVGD-Qualifizierung nach europäischem Standard DIN EN 15565

Die Information zur Bestellung eines neuen Ausweises entnehmen Sie hier.

Die Angebote der einzelnen GästeführerInnen finden Sie über das BVGD-Serviceportal https://die-gaestefuehrer.de/ und im linksseitigen Feld „GästeführerIn finden“.